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finanzen

„Ein Problem wird mit der gleichen Liebe gelöst, die es auch aufrecht erhält. In die Lösung fließt die gleiche Kraft, nur mit etwas mehr Einsicht.“

Bert Hellinger

Es gibt zahlreiche finanzielle Fördermöglichkeiten, die von der Diagnose, dem individuellen Grad der Behinderung und den geplanten Leistungen abhängen. Als grobe Richtschnur finden sich hier bereits die häufigsten Fragen beantwortet.

Zu den finanziellen Fördermöglichkeiten kann im Allgemeinen folgendes gesagt werden:

  • Die Leistungen für Personen mit Autismus werden über die Eingliederungshilfe für Behinderte oder allgemein über diverse Hilfen zur Erziehung finanziert. Die Finanzierung wird zwischen den einzelnen Jugendämtern/Kostenträgern und den Anbietern geregelt.
  • Die Kosten für Therapie und Beratung werden, wenn eine entsprechende fachärztliche Diagnose / Stellungnahme vorliegt, nach Antrag und Prüfung von den Sozialämtern, den Jugendämtern oder den Landschaftsverbänden übernommen. Soweit Menschen mit Autismus eine teilstationäre Einrichtung besuchen (Sonderkindergärten, Tagesbildungsstätten und Werkstätten für Behinderte etc.) oder in einer vollstationären Einrichtung leben, wird dessen Träger in der Regel die Therapie finanzieren. Menschen mit Autismus und ihren Eltern entstehen demnach keine Kosten für die Therapie.
  • Die Leistungen für Personen ohne seelische Behinderung werden in der Regel über die „Hilfen zur Erziehung“ geregelt.

In Folge der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII kann unser Angebot installiert werden. Zugrunde liegen die von den Kostenträgern genehmigten Fachleistungs-, sowie Therapiestunden zum je aktuell verhandelten Satz.

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